Möchten Sie Ihr Feuerwerk selbst abbrennen?

Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihre Gastgeber mit etwas Außergewöhnlichem zu überraschen? Mit unseren Verbundfeuerwerken zünden Sie ein effektvolles Feuerwerk. Sie werden von uns beraten und eingewiesen.

Für den Kauf und das Abschießen des Feuerwerkes der Cat. 2 ist unter dem Jahr eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 23 Abs. 1 der 1. SprengV des zuständigen Ordnungsamtes erforderlich.

Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.

Formular: Antrag Ausnahmegenehmigung (PDF | 4,5 MB)